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艾克斯玛 FANCYIND
Anhang Appendix 附录
AGB Fortsetzung Terms and Conditions continuation
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Vorauszahlung oder zusätzliche Sicherheitsleistungen be invalid or not applicable for any other reason, the
zu verlangen. Eine Zahlung gilt erst dann als rest of the provisions shall remain valid. An invalid
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provision shall be replaced by a corresponding regu-
erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können,
lation of non-mandatory law.
Zahlungen per Wechsel oder Scheck gelten erst nach
endgültiger Einlösung als eingegangen. Sämtliche
mit der Einziehung verbundenen Kosten gehen
12. Applicable law / Place of jurisdiction
The place of performance shall be the location of
zu Lasten des Auftraggebers/Käufer/Bestellers.
the supplying plant. The parties to the contract agree
Für etwaige Nachteile wegen nicht formrichtigen
oder rechtzeitigen Vorlegens oder Protesterhebung
to apply the substantive law at the domicile of the
haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gegenüber unseren
Contracts for the International Sales of Goods (WKR/
CISG) is expressly excluded. For any possible dispu-
Zahlungsforderungen kann der Auftraggeber/ Supplier. The applicability of the UN Convention on
Käufer/Besteller nur mit solchen Forderungen tes arising from this contract the parties agree to the
aufrechnen, die von uns unbestritten oder die rechts- jurisdiction of the ordinary courts at the domicile of
kräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von the Supplier. The Supplier is however entitled to take 10
Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. Dies gilt legal action against the customer/purchaser/orderer
insbesondere auch für Rechte und Forderungen, die at his place of business.
aus Gewährleistungsansprüchen hergeleitet werden.
(Version 04/2013)
10. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart,
gelten die Informationen, die uns im Zusammenhang 20
mit Bestellungen bekannt werden, nicht als vertrau-
lich. Daten, die uns bei der Vertragsabwicklung
zugänglich werden, werden im Sinne des jeweils
anwendbaren Datenschutzgesetzes gespeichert.
11. Teilwirksamkeit 30
Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte
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bleibt der Vertrag im Übrigen für beide Teile wirksam.
Sollten im Übrigen einzelne der vorstehenden
Bedingungen unwirksam oder aus einem sonstigen
Grund nicht anwendbar sein, so bleiben die übrigen
Bestimmungen gültig. Eine unwirksame Bestimmung ist
durch eine entsprechende Regelung des dispositiven
Rechts zu ersetzen.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand 40
Erfüllungsort ist der Ort des Lieferwerks. Die
Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung des
materiellen Rechts am Sitz des Lieferanten. Die
Anwendbarkeit des UN Übereinkommens über den
internationalen Warenkauf (WKR/CISG) wird aus-
drücklich ausgeschlossen. Für mögliche bzw. allfällige
Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die 50
Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte
am Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch
berechtigt, den Auftraggeber/Käufer/Besteller an
dessen Sitz zu belangen.
(Version 04/2013)
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