Page 481 - Exmar_德国艾克斯玛_不锈钢卡套接头_高压球阀_调节阀_针阀_NC夹紧环_产品样本
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                                FANCYIND
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 FANCYIND
                                                                                                     艾克斯玛           FANCYIND
          Anhang                            Appendix                           附录


          AGB Fortsetzung                   Terms and Conditions continuation
                                                                                                                  i
          Vorauszahlung oder zusätzliche Sicherheitsleistungen   be invalid or not applicable for any other reason, the
          zu verlangen. Eine Zahlung gilt erst dann als   rest of the provisions shall remain valid. An invalid
 FANCYIND                       FANCYIND                                  FANCYIND                                s FANCYIND
                                            provision shall be replaced by a corresponding regu-
          erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können,
                                            lation of non-mandatory law.
          Zahlungen per Wechsel oder Scheck gelten erst nach
          endgültiger Einlösung als eingegangen. Sämtliche
          mit der Einziehung verbundenen Kosten gehen
                                            12. Applicable law / Place of jurisdiction
                                            The place of performance shall be the location of
          zu Lasten des Auftraggebers/Käufer/Bestellers.
                                            the supplying plant. The parties to the contract agree
          Für etwaige Nachteile wegen nicht formrichtigen
          oder rechtzeitigen Vorlegens oder Protesterhebung
                                            to apply the substantive law at the domicile of the
          haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe
          Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gegenüber unseren
                                            Contracts for the International Sales of Goods (WKR/
                                            CISG) is expressly excluded. For any possible dispu-
          Zahlungsforderungen kann der Auftraggeber/  Supplier. The applicability of the UN Convention on
          Käufer/Besteller nur mit solchen Forderungen   tes arising from this contract the parties agree to the
          aufrechnen, die von uns unbestritten oder die rechts-  jurisdiction of the ordinary courts at the domicile of
          kräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von   the Supplier. The Supplier is however entitled to take   10
          Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. Dies gilt   legal action against the customer/purchaser/orderer
          insbesondere auch für Rechte und Forderungen, die   at his place of business.
          aus Gewährleistungsansprüchen hergeleitet werden.
                                            (Version 04/2013)
          10. Geheimhaltung
          Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart,
          gelten die Informationen, die uns im Zusammenhang                                                       20
          mit Bestellungen bekannt werden, nicht als vertrau-
          lich. Daten, die uns bei der Vertragsabwicklung
          zugänglich werden, werden im Sinne des jeweils
          anwendbaren Datenschutzgesetzes gespeichert.
          11. Teilwirksamkeit                                                                                     30
          Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte
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          bleibt der Vertrag im Übrigen für beide Teile wirksam.
          Sollten im Übrigen einzelne der vorstehenden
          Bedingungen unwirksam oder aus einem sonstigen
          Grund nicht anwendbar sein, so bleiben die übrigen
          Bestimmungen gültig. Eine unwirksame Bestimmung ist
          durch eine entsprechende Regelung des dispositiven
          Rechts zu ersetzen.
          12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand                                                                   40
          Erfüllungsort ist der Ort des Lieferwerks. Die
          Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung des
          materiellen Rechts am Sitz des Lieferanten. Die
          Anwendbarkeit des UN Übereinkommens über den
          internationalen Warenkauf (WKR/CISG) wird aus-
          drücklich ausgeschlossen. Für mögliche bzw. allfällige
          Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die                                                       50
          Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte
          am Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch
          berechtigt, den Auftraggeber/Käufer/Besteller an
          dessen Sitz zu belangen.
          (Version 04/2013)
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